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Foto, Film und Video im Park Drucken E-Mail
Solange Sie die Aufnahmen ausschließlich privat nutzen, freuen wir uns, daß Sie nette Erinnerungen an einen interessanten Urlaubstag haben werden und wir haben keine Probleme damit!
Beachten Sie aber bitte, daß Ihre Fotos eventuell einmal in andere Hände gelangen. Dann kann folgendes Problem entstehen:
Dieser Park ist ein 'Freiland-Studio'.
Wir nutzen den Park für unsere Kataloge, Bücher, Internet-Seiten etc.
Wir betreiben einen beträchtlichen Aufwand für den Bau und haben hohe Personalkosten für die Unterhaltung.
Darüber hinaus entwickeln und testen wir hier neue Produkte.
Wir müssen folgenden Mißbrauch vermeiden:
Ein Fotograf macht hier Aufnahmen und verkauft sie an Agenturen.
Die verkaufen sie wiederum z.B. unseren Mitbewerbern für deren Kataloge, Zeitschriften etc.
Im Ergebnis hatten wir die Arbeit und die Kosten, die anderen haben daran verdient und werben dann auch noch mit unseren Produkten.
Das ist keine Theorie, sondern leider mehrfach(!) passiert.
Aus diesem Grunde gilt:

Das Fotografieren
zu gewerblichen Zwecken
oder für eine Verbreitung
in welchen Medien auch immer bedarf in jedem Falle unserer schriftlichen Zustimmung.
Rechtlich exakter formuliert:
Ihre hier gemachten Aufnahmen sind bei einer etwaigen Weiterverbreitung nicht frei von Rechten Dritter!
Wir beanspruchen sämtliche Nutzungsrechte und bestehen darauf, eine Weiterverwertung in jedem Falle freizugeben.
Beispiel für Mißbrauch: Ein Mitbewerber benutzt Fotos aus unserem Park als ´Referenzen´ auf seinen Internet-Seiten und in seinen Prospekten. Schadenshöhe: ca. 10.000 Euro.

Wir müssen daher ausdrücklich klarstellen:

Privatgrundstück

Wenn Sie hier fotografieren, geschieht dies auf unserem Grundstück. Das ist immer nur mit Zustimmung des Eigentümers zulässig. Diese Genehmigung erteilen wir ausschließlich für private Erinnerungsfotos!

 

Gewerbliches Nutzungsverbot
Wenn Sie hier fotografieren oder filmen, dann nutzen Sie Installationen, für die für den Zweck ein ausdrückliches Foto- und Filmverbot besteht. Das berechtigt uns, die Aufnahmen beschlagnahmen zu lassen.
Weiterverwendung durch Dritte
Es mag sein, daß Ihr Bildmaterial im Laufe der Jahre in andere Hände gelangt. Es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Nutzungsbeschränkung für diese Fotos jederzeit klar ist.
Fotos aus diesem Park
sind letztlich die Basis dieses Unternehmens. Wir möchten eindeutig klarstellen, daß wir da im Interesse der Arbeitsplätze überhaupt keinen Spaß verstehen. Wir werden auch künftig jeden Verstoß sofort zu den Anwälten durchreichen.
Infos im Park
Auch im Park befinden sich entsprechende Hinweise, so daß Sie sich nicht auf Unkenntnis berufen könnten.
Freigabe nur schriftlich
Eine Freigabe der Fotos für eine gewerbliche Nutzung erfolgt immer schriftlich.